Guide · Steuern für Reseller

Differenzbesteuerung: Umsatzsteuer auf gebrauchte Ware richtig berechnen

Kaufst du gebrauchte Sachen von Privatleuten, um sie weiterzuverkaufen, zahlst du Umsatzsteuer nicht auf den ganzen Preis, sondern nur auf deine Marge. Das regelt die Differenzbesteuerung in § 25a des Umsatzsteuergesetzes. Hier steht, wann sie gilt, wie du sie ausrechnest und was du schon beim Ankauf festhalten solltest.

8 Minuten Lesezeit
Rechtsstand November 2026
Mit Rechner

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  • 19/119
    Steueranteil
  • 750 €
    Sammelgrenze
  • 25.000 €
    Kleinunternehmer

Rechner: Was von deiner Marge bleibt

Trag ein, was du bezahlt hast und was der Käufer zahlt. Der Rechner zieht die Umsatzsteuer aus der Marge heraus.

Marge
100,00 €
Umsatzsteuer (19/119 der Marge)
15,97 €
Bleibt dir
84,03 €

Müsstest du auf den ganzen Verkaufspreis Umsatzsteuer zahlen, wären es 63,87 €. Die Differenzbesteuerung spart dir hier 47,90 €.

Gilt für Ware, die du als Händler ohne Umsatzsteuer eingekauft hast und einzeln abrechnest. Kosten wie Versand, Gebühren oder Reparaturen zieht der Rechner nicht ab.

Wann die Differenzbesteuerung gilt

Normalerweise zahlt ein Händler Umsatzsteuer auf den ganzen Verkaufspreis und holt sich die Steuer aus seinem Einkauf als Vorsteuer zurück. Kaufst du von Privatleuten, gibt es keine Vorsteuer. Damit dieselbe Ware nicht doppelt besteuert wird, zahlst du dann nur auf die Marge. Das geht, wenn alles hier zutrifft:

  • Du bist Wiederverkäufer: Du kaufst regelmäßig ein, um mit Gewinn weiterzuverkaufen, also gewerblich.
  • Es geht um bewegliche Sachen, die dir in der EU geliefert wurden, zum Beispiel Konsolen, Handys, Kleidung, Möbel oder Autos.
  • Beim Einkauf fiel keine Umsatzsteuer an: Du hast von einer Privatperson gekauft, von einem Kleinunternehmer oder von einem Händler, der selbst differenzbesteuert verkauft.
  • Es sind keine Edelmetalle und keine Edelsteine. Für sie gilt die Regel nicht.

Kaufst du dagegen mit einer Rechnung, auf der Umsatzsteuer ausgewiesen ist, gilt für diesen Artikel die normale Besteuerung: Steuer auf den ganzen Verkaufspreis, dafür Vorsteuer aus dem Einkauf. Und wer nur ab und zu eigene Sachen verkauft, ist kein Händler. Dann fällt gar keine Umsatzsteuer an.

So rechnest du die Differenzbesteuerung

Die Umsatzsteuer steckt bei der Differenzbesteuerung schon in deiner Marge. Du rechnest sie in drei Schritten heraus:

  1. 1
    Marge ermitteln
    Verkaufspreis minus Einkaufspreis. Beispiel: 400 € minus 300 € ergibt 100 € Marge.
  2. 2
    Steuer herausrechnen
    Marge mal 19 geteilt durch 119. Bei 100 € Marge sind das 15,97 € Umsatzsteuer.
  3. 3
    Was dir bleibt
    Marge minus Steuer, hier 84,03 €. Davon gehen noch deine Kosten ab, etwa Versand, Gebühren oder Reparaturen.
BeispielEinkaufVerkaufSteuer
Spielkonsole300,00 €400,00 €15,97 €
Smartphone450,00 €520,00 €11,18 €
Auto8.000,00 €9.500,00 €239,50 €
Verlust120,00 €100,00 €0,00 €

Steuer = Marge × 19 ÷ 119, auf den Cent gerundet. Die Preise sind Beispiele.

  • Immer 19 %: Die Differenzbesteuerung rechnet stets mit dem allgemeinen Steuersatz, auch bei Büchern, die sonst 7 % hätten.
  • Reparaturen senken die Marge nicht: Was du nach dem Kauf für Teile oder Reparaturen ausgibst, gehört nicht zum Einkaufspreis.
  • Verlust heißt 0 € Steuer: Bei einer negativen Marge fällt keine Umsatzsteuer an. Mit anderen Artikeln verrechnen darfst du den Verlust bei der Einzelrechnung aber nicht.
  • Auf den ganzen Preis wäre es viel mehr: Im ersten Beispiel wären 63,87 € Umsatzsteuer fällig statt 15,97 €.

Viele kleine Artikel: die Gesamtdifferenz

Bei Artikeln bis 750 € Einkaufspreis darfst du statt jedes Stück einzeln alles eines Zeitraums zusammenrechnen: Summe der Verkaufspreise minus Summe der Einkaufspreise. Dann gleichen sich Gewinne und Verluste aus.

Ein MonatEinkaufVerkaufMarge
Artikel A50,00 €90,00 €40,00 €
Artikel B120,00 €100,00 €-20,00 €
Artikel C200,00 €260,00 €60,00 €

Einzeln gerechnet

Der Verlust von Artikel B zählt als 0 €. Steuerpflichtige Marge 100,00 €, darauf 15,97 € Umsatzsteuer.

Als Gesamtdifferenz

Verkäufe minus Einkäufe ergeben 80,00 €, der Verlust ist verrechnet. Darauf 12,77 € Umsatzsteuer.

  • Gilt nur für Artikel bis 750 € Einkaufspreis. Teurere Stücke rechnest du weiter einzeln. Ältere Ratgeber nennen noch 500 €, das Gesetz sagt heute 750 €.
  • Du rechnest je Voranmeldungszeitraum. Innerhalb eines Jahres dürfen sich Monate mit Verlust und Monate mit Gewinn ausgleichen.
  • Ist die Summe für das ganze Jahr negativ, zahlst du 0 €. Den Verlust ins nächste Jahr mitnehmen darfst du nicht.
  • Zwischen Einzel- und Gesamtrechnung wechseln geht nur zum Beginn eines Jahres.

Kleinunternehmer: Erst ab 25.000 € Umsatz ein Thema

Als Kleinunternehmer stellst du gar keine Umsatzsteuer in Rechnung und brauchst deshalb auch keine Differenzbesteuerung. Das gilt, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € war und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.

Für die Grenze zählt der Umsatz, nicht die Marge

Das haben der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 29.07.2019, C-388/18) und der Bundesfinanzhof (Urteil vom 23.10.2019, XI R 17/19) entschieden. Verkaufst du 2026 Ware für 30.000 € und verdienst dabei 6.000 €, zählen die 30.000 €. Ab 2027 bist du dann kein Kleinunternehmer mehr und rechnest mit Differenzbesteuerung.

Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 €, endet die Kleinunternehmerregelung schon mit dem Umsatz, mit dem du die Grenze reißt. Wann sich der Wechsel lohnt und was du dem Finanzamt melden musst, klärst du am besten mit einer Steuerberatung.

Ankauf-Checkliste: Was du beim Einkauf festhalten solltest

Ob ein Artikel differenzbesteuert verkauft werden darf, entscheidet sich beim Einkauf. Im Zweifel musst du dem Finanzamt zeigen, dass du ohne Umsatzsteuer gekauft hast. Diese Punkte solltest du für jeden Ankauf festhalten:

  • Datum, Artikel und Kaufpreis, bei Technik am besten mit Seriennummer oder IMEI.
  • Name und Anschrift des Verkäufers, damit klar ist, dass du von privat gekauft hast.
  • Zahlungsnachweis: Überweisung, PayPal-Beleg oder bei Barzahlung eine kurze Quittung mit Unterschrift.
  • Screenshot des Inserats und des Chats, zum Beispiel auf Kleinanzeigen.
  • Für jeden Artikel Einkaufspreis, Verkaufspreis und Marge getrennt aufzeichnen. Das verlangt das Gesetz (§ 25a Abs. 6 UStG).
  • Einkäufe mit ausgewiesener Umsatzsteuer getrennt ablegen. Diese Artikel laufen über die normale Besteuerung.

Die Marge entsteht beim Einkauf. Was ein Artikel auf Kleinanzeigen üblicherweise kostet, zeigt dir vorher der kostenlose Preis-Check. Wo Reseller am günstigsten einkaufen, steht im Guide Reseller werden: Wo du günstig Ware findest.

Verkaufen: Was auf der Rechnung steht

Verkaufst du an Privatleute, musst du keine Rechnung schreiben. Tust du es doch, oder kauft ein Unternehmen bei dir, gilt:

  • Der Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ muss auf die Rechnung (§ 14a Abs. 6 UStG).
  • Die Umsatzsteuer darf nicht gesondert ausgewiesen werden, es steht nur der Endpreis da. Ein Unternehmen als Käufer kann daraus deshalb keine Vorsteuer ziehen.
  • Weist du die Steuer trotzdem aus, schuldest du dem Finanzamt den ausgewiesenen Betrag.
Beispiel
Rechnung 2026-041
05.11.2026
PlayStation 5, gebraucht, mit Controller400,00 €
Gesamtbetrag400,00 €
Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung

Sechs Fehler, die beim Wiederverkauf Geld kosten

Steuer auf den ganzen Preis
Wer bei Ware von privat 19 % vom ganzen Verkaufspreis abführt, zahlt im Beispiel 63,87 € statt 15,97 €.
Reparaturen abziehen
Teile und Reparaturen nach dem Kauf senken die Marge nicht. Sie sind Kosten, aber kein Einkaufspreis.
7 % statt 19 %
Auch Bücher und andere Waren mit ermäßigtem Satz werden bei der Differenzbesteuerung mit 19 % besteuert.
Verluste einzeln verrechnen
Bei der Einzelrechnung bleibt ein Verlust bei 0 €. Ausgleichen darfst du nur mit der Gesamtdifferenz bis 750 €.
Ankauf nicht belegt
Kannst du nicht zeigen, dass du ohne Umsatzsteuer gekauft hast, droht die normale Steuer auf den ganzen Preis.
Umbau mit neuen Teilen
Baust du Gebrauchtes mit neuen Teilen um, für die du Vorsteuer ziehst, kann die Differenzbesteuerung entfallen (BFH, Urteil vom 11.12.2024, XI R 9/23).

Häufige Fragen zur Differenzbesteuerung

Was ist die Differenzbesteuerung?

Eine Sonderregel im Umsatzsteuergesetz (§ 25a UStG) für Händler, die Ware ohne Umsatzsteuer einkaufen, meist gebraucht von Privatleuten. Sie zahlen Umsatzsteuer nicht auf den ganzen Verkaufspreis, sondern nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis.

Wie berechne ich die Differenzbesteuerung?

Verkaufspreis minus Einkaufspreis ergibt die Marge. Darin steckt die Umsatzsteuer: Marge mal 19 geteilt durch 119. Beispiel: Für 300 € gekauft und für 400 € verkauft ergibt 100 € Marge und 15,97 € Umsatzsteuer.

Welcher Steuersatz gilt bei der Differenzbesteuerung?

Immer der allgemeine Steuersatz von 19 %, auch bei Waren, die sonst mit 7 % besteuert werden, zum Beispiel Bücher.

Darf ich Reparaturkosten von der Marge abziehen?

Nein. Kosten nach dem Kauf, etwa für Reparaturen oder Ersatzteile, gehören nicht zum Einkaufspreis und senken die Marge nicht.

Was muss auf der Rechnung stehen?

Der Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“. Die Umsatzsteuer darf nicht gesondert ausgewiesen werden. Ein Unternehmen als Käufer kann aus so einer Rechnung deshalb keine Vorsteuer ziehen.

Was passiert, wenn ich mit Verlust verkaufe?

Bei einer negativen Marge fällt keine Umsatzsteuer an. Mit Gewinnen aus anderen Artikeln verrechnen darfst du den Verlust nur, wenn du für Artikel bis 750 € Einkaufspreis die Gesamtdifferenz anwendest.

Gilt die Differenzbesteuerung auch für Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer berechnest du gar keine Umsatzsteuer. Für die Grenze von 25.000 € Umsatz im Vorjahr zählt aber der volle Verkaufspreis, nicht die Marge. Wer darüber liegt, rechnet im Folgejahr mit Differenzbesteuerung.

Darf ich auf Kleinanzeigen gekaufte Ware differenzbesteuert verkaufen?

Ja, wenn du als Händler einkaufst und der Verkäufer eine Privatperson oder ein Kleinunternehmer war. Halte dafür Datum, Artikel, Kaufpreis, Verkäufer und Zahlungsnachweis fest.

Melden Online-Marktplätze meine Verkäufe dem Finanzamt?

Ja, ab 30 Verkäufen oder 2.000 € Einnahmen im Jahr je Plattform. Das schreibt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz vor. Die Meldung allein macht dich noch nicht zum Händler. Entscheidend ist, ob du regelmäßig einkaufst, um mit Gewinn weiterzuverkaufen.

Stand und Quellen

Rechtsstand November 2026: § 25a UStG, § 14a UStG und § 19 UStG, Abschnitt 25a.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, EuGH C-388/18, BFH XI R 17/19 und XI R 9/23. Dieser Guide erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Steuerberatung.

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